- Lieferung des neuen Leuchtmittels (mit einer Garantie von zwei mal vier Jahren)
- Durchführung der notwendigen Schaltmaßnahmen
- Einbau des neuen Leuchtmittels
- Isolationsmessung der Leuchte
- Falls erforderlich - Außerbetriebsetzung des alten Vorschaltgeräts in der Leuchte
- Fachgerechte Entsorgung des Altmaterials
- Leuchtenreinigung
- Dokumentation
Die Straßenbeleuchtung stellt für Kommunen einen hohen Kostenfaktor dar. Der Grund: Nach den ersten Betriebsjahren erhöht sich das Ausfallrisiko um ein Vielfaches. LEW hat eine kostensparende Lösung für dieses Problem.