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Erklärung zur Unternehmensführung
Directors' Dealings
Nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 müssen Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors' Dealings) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemeldet sowie öffentlich bekanntgemacht werden. Die Meldepflicht gilt insbesondere für Eigengeschäfte von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie von in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen (Ehepartner, Kinder etc.).
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