Ihr Warenkorb ist leer

Ihr persönliches Kundenkonto

Das LEW Kundenkonto bietet Ihnen den bequemsten Weg zu unseren Services, wann und von wo – das bestimmen Sie! Mit wenigen Klicks Zählerstand übermitteln, Abschläge anpassen oder Rechnungen einsehen.

      Ordentliche Hauptversammlung 2024 der Lechwerke AG

      Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG findet am 15. Mai 2024, ab 10:00 Uhr, im LEW Business Club der WWK ARENA, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg, statt.

       

       

      Einladung zur Hauptversammlung

      Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge

      An dieser Stelle werden eventuelle mitteilungspflichtige Ergänzungsverlangen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären und ggf. Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

      Auslagen zu Tagesordnungspunkt 1

      Zu Tagesordnungspunkt 1 - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts für die Lechwerke AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 

      Geschäftsbericht 2023 der Lechwerke AG inkl. Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2023, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

      Aufstellung des Anteilsbesitzes der Lechwerke AG gemäß §§ 285 Nr. 11 und 313 Absatz 2 Nr. 1 - 4 und Absatz 3 HGB (Stand: 31. Dezember 2023)

      Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren.

      Datenschutzinformationen für Aktionäre

      Chars und Reden des Vorstands

      Abstimmungsergebnisse 2024 (Hauptversammlung 2024 über das Geschäftsjahr 2023 am 15. Mai 2024)

      Beschlussfassung Abgegebene gültige Stimmen = Anzahl Aktien Anteil des hierdurch vertretenen Grundkapitals in % Ja-Stimmen Ja-Anteil in % Nein-Stimmen Nein-Anteil in % Beschlussvorschlag
      TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns 34.198.076 96,48  34.198.076 100,000  0 0,000 angenommen
      TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
      Geschäftsjahr 2023
      34.197.945 96,48  34.159.507 99,888  38.438 0,112 angenommen
      TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
      Geschäftsjahr 2023
      34.197.937 96,48  34.146.727

      99,850 

      51.210 0,150 angenommen
      TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 34.198.037 96,48  34.191.348 99,980  6.725 0,020 angenommen
      TOP 6 Änderung von § 12 der Satzung der
      Gesellschaft
      34.198.105 96,48  34.152.791 99,868  45.314 0,133 angenommen
      TOP 7 Änderung von § 15 der Satzung der
      Gesellschaft
      34.198.105 96,48  34.197.870 99,999  235 0,001 angenommen
      Wahl zum Aufsichtsrat 34.197.448 96,48  34.145.966 99,850  51.482 0,151 angenommen

      Dividendenbekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

      ISIN DE0006458003

      Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG vom 15. Mai 2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 in Höhe von € 99.272.533,41 wie folgt zu verwenden:

       

      Ausschüttung einer Dividende von € 2,80 je dividendenberechtigter Stückaktie: also in Höhe von insgesamt € 99.244.992,00. Vortrag auf neue Rechnung: in Höhe von € 27.541,41.

       

      Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, am 21. Mai 2024 über die Depotbanken grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

       

      Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen Aktionären, die bei ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

       

      Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig an das hierfür zuständige Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern können sich ausländische Anleger kostenlos über das Verfahren informieren.

       

      Die obigen, allgemeinen Erläuterungen und Angaben sind nicht abschließend, da sie auf eine Vielzahl möglicher Einzelsachverhalte nicht eingehen. Bei Bedarf sollten Aktionäre steuerlichen Rat einholen, der dann die jeweiligen individuellen Gegebenheiten berücksichtigen kann.

       

      Augsburg, im Mai 2024

       

      Lechwerke AG

       

      Der Vorstand